Herausforderungen in Europa und den USA

Tagung "Religionsfreiheit - ein bedrohtes Menschenrecht", 18./19.10.2013

Grenzen der Religionsfreiheit in säkularer Gesellschaft. – Vortrag von Dr. Theodor Rathgeber, Kassel.

Ist das elementare Menschenrecht der Religionsfreiheit zunehmend bedroht?

Dr. Theodor Rathgeber. Foto: privat

Diese Frage diskutierten im Oktober 2013 Experten bei einer Tagung an der Akademie.

Dr. Theodor Rathgeber, Sozialwissenschaftler, Gutachter und Autor des ersten „Ökumenischen Berichts zur Religionsfreiheit von Christen“ , den die Evangelischen Kirche in Deutschland und die Deutsche Bischofskonferenz im Sommer 2013 veröffentlicht haben, ging auf die aktuellen Herausforderungen in Europa und den USA ein.

Der vollständige Text seines Vortrag ist am Schluss dieses Artikels zum kostenlosen Download bereit gestellt.

Wie reagiert eine zusehends nach säkularen Gesichtspunkten organisierte Gesellschaft in Europa und den USA auf religiöse Sachverhalte?
Rathgeber erinnert in seiner Einführung an die Debatten um die Beschneidung, um Kreuze in Klassenzimmern, um Kopftücher in Behörden. „Das Glockengeläut unterliegt jetzt schon Bestimmungen zur Ruhestörung. Religion soll zur Privatsache werden“, so der Sozialwissenschaftler. „Insgesamt gibt es Argumentationsmuster, denen entsprechend das Religiöse mit zunehmender Aufklärung verschwindet bzw. die Moderne sei ein steter Prozess der Säkularisierung. Dementsprechend seien Staat und Gesellschaft zu organisieren. Wobei es an dieser Stelle unbeachtlich bleibt, welcher Tradition des politisch-rechtlichen Umgangs mit der Religion der westeuropäische Verfassungsstaat und welcher Akzentuierung der Begriff Säkularität folgt; etwa die Unterschiede in Frankreich, England, Holland, Deutschland, Italien.“

Plädoyer für einen komplementären Lernprozess von Religion und säkularer Gesellschaft
Rathgeber untersucht die Situation anhand einiger Beispiele aus Westeuropa, Kanada und den USA dar. Er schließt mit einem Plädoyer, einen komplementären Lernprozess von Religion und säkularer Gesellschaft in Gang zu setzen.

„Dazu müssen alle Beteiligte aus den eigenen Gewissheiten, aus dem eigenen Wahrheitsanspruch herauszutreten. Je weniger staatliche Einwirkung dabei im Spiel ist, desto größer ist die Aussicht auf das Gelingen des Dialogs. Gerade der säkulare Staat mit seinen rechtsstaatlichen Institutionen ist notwendig, um den öffentlichen Raum für den Dialog so zu gewährleisten, dass alle gleichen Zugang zur Partizipation finden.

Ebenso muss das Verständnis gesellschaftlicher Aufklärung wiedergewonnen werden, dass Aufklärung ohne Religionsfreiheit nicht denkbar ist, und das Religionsfreiheit nur in einem Klima diskursiver Aufklärung gedeihen kann. Die rechtsstaatliche Säkularität ist dabei notwendiges Strukturprinzip einer Rechtsordnung, die unter dem Anspruch steht, die Religionsfreiheit als Menschenrecht systematisch zu verwirklichen. Es gibt keine volle Verwirklichung der Religionsfreiheit außerhalb einer säkularen rechtsstaatlichen Ordnung.

So ist es im besten Interesse der christlichen Kirchen und Gemeinden, die Religions- und Weltanschauungsfreiheit als Gemeingut zu verstehen, als Freiheitsrecht aller, dessen Verwirklichung ohne Ab- und Ausgrenzung auskommt.“

Zur Person:

Der Politologe Dr. rer. pol. Theodor Rathgeber ist freiberuflich als wissenschaftlicher Autor sowie Gutachter für die Bereiche Menschenrechte, Minderheiten, indigene Völker und entwicklungspolitische Zusammenarbeit tätig. Seit 1987 ist er Lehrbeauftragter an der Universität Kassel (Fachbereich 05 / Sozialwissenschaften); seit 2003 Beobachter des Forums Menschenrechte für die UN-Menschenrechtskommission und den UN-Menschenrechtsrat.