Das Infektionsschutzgesetz schränkt die Freiheitsrechte ein – zu Recht oder zu Unrecht?

23.4.2021

joergenklussmann

Blogbeitrag von Studienleiter Jörgen Klußmann Nun ist es also soweit. Erstmals seit dem zweiten Weltkrieg hat eine deutsche Regierung die Freiheits- und Grundrechte der Bürger auf ...

Blogbeitrag von Studienleiter Jörgen Klußmann

Nun ist es also soweit. Erstmals seit dem zweiten Weltkrieg hat eine deutsche Regierung die Freiheits- und Grundrechte der Bürger auf Bundesebene eingeschränkt. Ein Blogbeitrag von Studienleiter Jörgen Klußmann zum geänderten Infektionsschutzgesetz, dessen Neuregelung am Freitag, 23. April 2021 in Kraft getreten ist.

Das ist beispielslos und die Opposition hat Widerstand angekündigt. Die Gründe für die Einschränkung sind insoweit nachvollziehbar, dass eine globale Pandemie existiert, die mit Inzidenzwerten bis weit über den Grenzwert 100 herrscht. Das Virus breitet sich mit verschiedenen Mutationen aus und muss bekämpft werden, solange noch kein ausreichender Schutz durch Impfung vorhanden ist.

Doch die jetzige Notbremse ist aus vielen Gründen unverhältnismäßig
Die beschlossenen Maßnahmen gehen in vielen Fällen an den eigentlichen Ursachen vorbei:
Es wäre verhältnismäßiger gewesen, genauer die Infektionswege zu verfolgen und weitere Methoden der frühzeitigen Erfassung von Infektions-Orten wie z.B. die Abwasseruntersuchung und mit einer App zu arbeiten, die auch wirklich funktioniert.

In anderen Fällen müssten sie weit rigoroser sein
Dort, wo Infektionsherde entdeckt und Gruppen als Verursacher identifiziert wurden, müssen rigoros Ausgangssperren verhängt werden. Ob religiöser, ideologischer oder politischer Natur – egal, wer Grundregeln wie Mundschutz oder Kontaktbeschränkungen absichtlich ignoriert und damit zur Verbreitung des Virus billigend beiträgt, muss isoliert und ggf. sogar in Haft genommen werden.

Und in wieder anderen sind sie komplett nutzlos – wie z. B. Komplettschließungen
Dort wo es nachweislich funktionierende Hygenie-Konzepte gibt, sollen sie auch konsequent angewandt werden, wie z.B. in der Außengastronomie und allen anderen Außenaktivitäten.
Was für einen Sinn macht eine Ausgangssperre, wenn die allermeisten Infektionen nachweislich in geschlossenen Räumen stattfinden?

Zudem treiben die Einschränkungen bereits bestehendes Misstrauen und Vertrauensverluste weiter voran und die selbsternannten „Querdenker“ schüren es, in dem sie mit abstrusen und unwissenschaftlichen Theorien und Verschwörungsmythen versuchen, einen Keil in die Solidarität der Gesamtgesellschaft zu treiben und für ihre eigene, meist rechte und extreme Agenda zu nutzen. Für die anstehende Bundestagswahl sind das keine guten Vorzeichen. Denn diesmal steht ein Generationenwechsel an, der insofern dramatisch ausfallen könnte, weil die alte Generation noch nicht abtreten, bzw. es den  jungen und unerfahrenen Politikerinnen und Politikern nochmal so richtig zeigen will. Profitieren werden wieder nur die undemokratischen Kräfte.

Doch das wäre nur eine von vielen möglichen Folgewirkungen – und eine, die von manchen sicherlich sogar begrüßt würde. Doch der grundsätzliche Vertrauensverlust in die Politik und die Demokratie und ihr Personal dürften ebenso zunehmen wie die Spaltung innerhalb der Bevölkerung. Beides wiegt weit schwerer.

So oder so – werden wir uns mit den Folgen wohl noch eine ganze Weile beschäftigen müssen.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert